Ein Wechsel ist beim Altersvorsorgedepot grundsätzlich möglich, eine Auszahlung vor dem Rentenalter dagegen teuer. Den Anbieter kannst du wechseln, ebenso die Depotvariante, und beides lässt die Förderung unberührt. Wer den Vertrag nicht mehr bespart, behält die bisherige Förderung ebenfalls. Erst wenn du dir das geförderte Kapital vor der Rentenphase auszahlen lässt, sind alle Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen.
Auf einen Blick
| Vorgang | Folge für die Förderung und erhaltene Steuervorteile |
|---|---|
| Anbieterwechsel | keine, Kapital wird übertragen |
| Wechsel der Depotvariante | keine, gegebenenfalls Zusatzkosten beim Anbieter |
| Beiträge aussetzen | keine, bisherige Förderung bleibt |
| Umzug innerhalb EU/EWR | keine |
| Umzug außerhalb EU/EWR | Zulagen und Steuervorteil zurückzuzahlen |
| Auszahlung vor Auszahlphase | Zulagen und Steuervorteil zurückzuzahlen |
| Anbieterzertifizierung wird widerrufen | Sonderkündigungsrecht, Übertragung folgenlos |
Welche Wege gibt es?
Eine umgangssprachliche „Kündigung“ des AV-Depots kann verschiedene Auswirkungen haben, je nachdem, welcher dieser verschiedenen Vorgänge tatsächlich gewählt wurde. Die Folgen sind sehr unterschiedlich:
Anbieterwechsel
Der Vertrag endet beim alten Anbieter, das Kapital wird auf den neuen übertragen, nicht ausgezahlt. Die Förderung bleibt erhalten.
Produktwechsel
Du bleibst bei deinem Anbieter des Altersvorsorgedepots und wechselst zwischen Standarddepot und freiem Altersvorsorgedepot. Auch davon bleibt die Förderung unberührt.
Beitragsfreistellung
Du zahlst nicht mehr ein, der Vertrag bleibt aber bestehen. Alles bisher Angesparte inklusive Förderung bleibt liegen.
Eine Auszahlung vor dem Rentenalter durch Auflösung des Vertrags ist der einzige der vier Wege, der die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile kostet.
Wie wechselst du den Anbieter?
Der Wechsel läuft grundsätzlich über den neuen Anbieter. Du beauftragst ihn mit der Übertragung, er wickelt den Rest mit dem bisherigen Anbieter ab. Wichtig ist dabei: Das Kapital wird übertragen, nicht an dich ausgezahlt. Genau deshalb bleibt die Förderung erhalten, denn die Übertragung auf einen anderen zugelassenen Vertrag ist unschädlich.
Je nachdem, wie die Übertragung technisch abläuft, kann das Kapital zwischen Beauftragung und Gutschrift beim neuen Anbieter für eine gewisse Zeit nicht am Markt investiert sein. Bei einer Wertpapieranlage ist dieser Zeitraum nicht bedeutungslos, weshalb ein Wechsel vorher gut überlegt sein sollte.
Kostet ein Anbieterwechsel Geld?
In den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss darf der abgebende Anbieter höchstens 150 Euro berechnen. Nach Ablauf dieser fünf Jahre ist die Übertragung zu einem anderen Anbieter kostenfrei. Ein Wechsel zwischen zwei Depots desselben Anbieters ist immer kostenfrei, also auch in den ersten fünf Jahren. Der neue Anbieter darf zusätzlich eine einmalige Verwaltungspauschale von höchstens 150 Euro verlangen; im ungünstigsten Fall eines frühen Wechsels können damit auf beiden Seiten zusammen bis zu 300 Euro anfallen.
Wie wechselst du die Depotvariante?
Bietet ein Anbieter neben dem Standarddepot auch ein allgemeines Altersvorsorgedepot an, ist ein Wechsel zwischen beiden Varianten in der Regel möglich, und zwar beim selben Anbieter. Die erhaltene Förderung ist davon nicht betroffen. Wie dieser Wechsel im Einzelnen abläuft, ist allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.
Was passiert bei einer Kündigung?
Hier gibt es zwei Wege, die oft in einen Topf geworfen werden:
Beiträge aussetzen kostet nichts. Der Vertrag bleibt bestehen, das Kapital bleibt investiert, die bisher erhaltene Förderung bleibt erhalten. Später kannst du die Einzahlungen wieder aufnehmen. Wer vorübergehend knapp bei Kasse ist, hat damit eine Möglichkeit, die die Förderung nicht gefährdet.
Kündigen mit Auszahlung ist etwas anderes. Wird das Kapital vor der Rentenphase ausgezahlt, gilt das als schädliche Verwendung. Zurückzuzahlen sind die erhaltenen Zulagen und der über die Steuererklärung gewährte Vorteil. Der zwischenzeitliche Wertzuwachs wird zusätzlich steuerlich erfasst.
Wann darfst du vorzeitig an das Geld?
Die reguläre Auszahlung beginnt frühestens mit 65. Davor gibt es einige Konstellationen, in denen eine Verfügung die Förderung nicht kostet:
- Übertragung auf einen anderen zugelassenen Altersvorsorgevertrag
- Übertragung auf den Altersvorsorgevertrag des Ehepartners im Todesfall, unter den gesetzlichen Voraussetzungen
- Einsatz eines Teils des Kapitals für eine selbst genutzte Immobilie im Rahmen der Wohnoption
Ein dauerhafter Wegzug in ein Land außerhalb der EU und des EWR löst dagegen die Rückzahlung der Förderung aus.
Was gilt, wenn dein Vertrag die Zulassung verliert?
Wird die Zertifizierung eines Vertrags nachträglich widerrufen, hast du ein Kündigungsrecht mit sechs Monaten Frist. Überträgst du das Kapital innerhalb dieser Frist auf einen anderen zugelassenen Vertrag, liegt keine schädliche Verwendung vor, und dir entstehen keine Nachteile bei der Förderung.
Wenn du einen Riester-Vertrag hast
Um zum Altersvorsorgedepot zu wechseln, musst du deinen bestehenden Riester-Vertrag nicht kündigen, und in aller Regel solltest du das auch nicht: Eine Riester-Kündigung löst die Rückzahlung aller erhaltenen Zulagen aus und ist meist mit Verlusten verbunden.
Stattdessen kannst du das Kapital aus einem Riester-Vertrag förderunschädlich in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Diese Entscheidung ist allerdings endgültig. Mit dem Wechsel endet der Bestandsschutz des Riester-Vertrags, ein Zurück gibt es dann nicht mehr.
Häufige Fragen
Kann ich den Anbieter wechseln, ohne die Förderung zu verlieren?
Ja. Das Kapital wird auf den neuen zugelassenen Vertrag übertragen und nicht an dich ausgezahlt. Die Förderung bleibt dadurch unberührt.
Was passiert, wenn ich einfach aufhöre einzuzahlen?
Der Vertrag bleibt bestehen, das Kapital bleibt investiert, die bisherige Förderung bleibt erhalten. Zurückzahlen musst du nichts.
Kann ich mir das Geld vor der Rente auszahlen lassen?
Möglich ist es, aber es kostet die gesamte Förderung. Zulagen und Steuervorteil sind dann zurückzuzahlen. Es gibt nur wenige Sonderfälle für förderunschädliche Auszahlungen.
Ich will im Ruhestand ins Ausland. Ist das ein Problem?
Innerhalb der EU und des EWR nicht, dort ändert ein Umzug nichts an der Förderung. Ein dauerhafter Wegzug in ein Land außerhalb dieses Raums löst dagegen die Rückzahlung aus.
Kostet ein Anbieterwechsel Geld?
In den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss darf der abgebende Anbieter höchstens 150 Euro berechnen. Nach Ablauf dieser fünf Jahre ist die Übertragung zu einem anderen Anbieter kostenfrei. Der neue Anbieter darf zusätzlich eine einmalige Verwaltungspauschale von höchstens 150 Euro verlangen. Im ungünstigsten Fall, also bei einem frühen Wechsel zu einem anderen Anbieter, können damit auf beiden Seiten zusammen bis zu 300 Euro anfallen.
Quellen & Stand
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156, ausgegeben am 29.05.2026 (Altersvorsorgereformgesetz)
- Einkommensteuergesetz: § 82 Abs. 5 (Zwei-Vertrags-Grenze), § 93 (schädliche Verwendung und unschädliche Übertragungen), § 22 Nr. 5 (Besteuerung der Leistungen)
- Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG): Zertifizierung durch das Bundeszentralamt für Steuern, Widerruf und Sonderkündigungsrecht
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und Bildung. Er ist keine Anlageberatung, keine Anlagevermittlung, keine Steuer- oder Rechtsberatung und berücksichtigt deine persönliche Situation nicht. Deine Anlageentscheidungen triffst du eigenverantwortlich. Ziehe im Zweifel eine unabhängige, qualifizierte Beratung hinzu. Jede Geldanlage ist mit Risiken verbunden. Auch breit gestreute ETFs und Fonds unterliegen Kursschwankungen. Zeitweise deutliche Verluste sind möglich.