Förderrechner
Wieviel Förderung und Rente kannst du erwarten?
Sparrate und Kinder genügen für die Berechnung der Förderung. Öffne den Detailrechner für die Kalkulation deiner zusätzlichen Rente.
Einzahlung und Förderung
300 € je Kind, solange das Kindergeld läuft. Für die Hochrechnung über die gesamte Ansparphase wird das Geburtsjahr des Kindes benötigt. Ohne Angabe wird eine Spanne ausgerechnet.
Der Steuervorteil hängt von deinem Einkommen ab. Eine Schätzung genügt. Kirchensteuer ist nicht berücksichtigt. Sie erhöht die Entlastung zusätzlich.
Nötig für Steuervorteil und Detailrechnung
Mit deinem Einkommen kommen 0 € geschätzte Steuererstattung dazu.
Der zusätzliche Steuervorteil hängt von deinem Einkommen ab.
Geschätzt für Einzelveranlagung. Bei gemeinsamer Veranlagung fällt der Steuervorteil geringer aus.
Weiter zum Detailrechner: Depotentwicklung und Rentenzahlung berechnen.
Depotentwicklung
Zulässig sind 65 bis 70 Jahre. Laufzeit: 27 Jahre.
0 Kinder haben noch kein Geburtsjahr. Deshalb zeigen wir eine Spanne. Geburtsjahr ergänzen
Rente und Auszahlung
Restkapital am Ende
0 Kinder haben noch kein Geburtsjahr. Deshalb zeigen wir eine Spanne. Geburtsjahr ergänzen
Deine Zahlen im Überblick
Annahmen der Modellrechnung
Rechenweg
1 · Zulagenstaffel
50 % × min(1.800 €; 360 €) + 25 % × min(1.440 €; 1.440 €) = 540 € Grundzulage, dazu 0 € Kinderzulage.
2 · Günstigerprüfung
Höchstbetrag = min(1.800 €; 1.800 €) + 540 € Zulage = 2.340,00 €. Einkommensteuer auf 0 € = 0,00 €, auf 0 € = 0,00 € → Einkommensteuerersparnis 0,00 €. Die Zulage ist höher als die Einkommensteuerersparnis: keine Erstattung, keine Soli-Ersparnis.
3 · Kapitalfortschreibung
Monatsfaktor = (1 + 4,5 %)^(1/12) − 1. Jeden Monat: Bestand = (Bestand + 150 €) × (1 + Monatsfaktor). Zulage und Erstattung kommen zu Beginn des Folgejahres hinzu.
4 · Auszahlung (vorschüssig)
Rate = (120.334 € × (1 + 4,5 %)^18 − 0 €) × r / ((1 + r) × ((1 + r)^18 − 1)) = 9.470 € pro Jahr.
Buchungskonvention: zwölf monatliche Zuflüsse, jeweils zu Monatsbeginn. auf jährlich nachschüssig umschalten
Annahmen
Förderung: Grundzulage, Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus. Die Grundzulage ist gestaffelt: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr, danach 25 Prozent bis 1.800 Euro, höchstens 540 Euro. Unter 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr entfällt der Zulagenanspruch vollständig. Die Kinderzulage setzt mindestens 300 Euro Eigenbeitrag je Kind voraus und endet mit dem Kindergeldanspruch. Der Rechner prüft das für jedes Jahr neu. Der Bonus für unter 25-Jährige wird einmalig gezahlt.
Steuervorteil: Aus dem Bruttoeinkommen wird ein zu versteuerndes Einkommen geschätzt. Darauf wird die Einkommensteuer zweimal gerechnet — einmal mit und einmal ohne den Sonderausgabenabzug. Die Differenz ist die Einkommensteuerersparnis. Der Höchstbetrag ist der Eigenbeitrag bis 1.800 Euro plus Grund- und Kinderzulage; der Erhöhungsbetrag für Berufseinsteiger bleibt dabei außer Betracht. Gerechnet wird mit Einzelveranlagung. Die Günstigerprüfung macht das Finanzamt, nicht dieser Rechner. Die Erstattung kommt über die Steuererklärung zurück. In dieser Modellrechnung wird sie im Folgejahr vollständig wieder ins Depot eingezahlt. Wer sie anders verwendet, kommt auf ein niedrigeres Endkapital.
Solidaritätszuschlag: Unterhalb der Freigrenze von 20.350 Euro festgesetzter Einkommensteuer fällt kein Soli an. Darüber beträgt der Zuschlag 11,9 Prozent des Betrags über der Freigrenze, höchstens 5,5 Prozent der Einkommensteuer. Die Soli-Ersparnis ist die Differenz der Zuschläge mit und ohne Abzug. Sie wird erst nach der Günstigerprüfung aufgeschlagen: gewinnt die Zulage, entsteht auch keine Soli-Ersparnis.
Kirchensteuer ist nicht berücksichtigt. Sie erhöht die Entlastung zusätzlich.
Kinderzulage: 300 € je Kind, solange Kindergeld läuft. Das Jahr des 18. Geburtstags zählt als vollständiges Zulagenjahr, mit „Ausbildung bis 25“ das Jahr des 25. Geburtstags. Danach entfällt die Kinderzulage. Fehlt ein Geburtsjahr, rechnen wir eine Spanne: Untergrenze ohne weiteres Zulagenjahr, Obergrenze mit 18 Zulagenjahren ab dem laufenden Jahr (mit Ausbildung 25). Beide Werte sind am Renteneintritt gekappt. Kein stiller Standardwert.
Ansparphase: Die Sparrate fließt in zwölf monatlichen Beträgen, jeweils zu Monatsbeginn. Gerechnet wird mit der Bruttorendite abzüglich der Effektivkosten. Zulage und Steuererstattung eines Jahres fließen ein Jahr später ins Depot. Die Zulage und die Erstattung des letzten Ansparjahres fließen erst nach dem Rentenbeginn und sind im Endkapital nicht enthalten.
Auszahlphase: Das Kapital bleibt investiert und wächst mit derselben Annahme weiter. Die Entnahme erfolgt vorschüssig, die Rate ist über die gewählte Laufzeit gleich hoch. Standard ist der vollständige Verzehr bis zum gewählten Endalter, alternativ bleibt ein Restkapital als Zielwert stehen. Die Leistung ist in der Rentenphase voll steuerpflichtig. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind nicht abgezogen, weil sie bei Pflichtversicherten in der KVdR auf diese Leistungen nicht anfallen. Sie lassen sich optional zuschalten.
Unverbindliche Modellrechnung, keine Beratung.
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