Gefördert wird beim Altersvorsorgedepot im Kern derselbe Personenkreis wie bei der Riester-Rente, erweitert um Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Höchstens zwei geförderte Verträge sind gleichzeitig möglich. Abschließen lässt sich ein Vertrag erst ab dem 1. Januar 2027.
Auf einen Blick
| Start | Verträge ab 1. Januar 2027 |
| Gefördert | Pflichtversicherte, Beamte, neu auch Selbstständige und Versorgungswerk-Mitglieder |
| Nicht gefördert | unter anderem Altersvollrentner und befreite Minijobber |
| Verträge parallel | höchstens zwei geförderte |
| Mindesteinzahlung | 120 € im Jahr, also 10 € im Monat |
| Kapital gebunden bis | Mindestens 65. Lebensjahr |
Wer bekommt die Förderung?
Der Förderkreis knüpft an den bisherigen Riester-Kreis an und wird an einer Stelle deutlich erweitert. Schätzungen zufolge sind damit rund 50 Millionen Menschen unmittelbar förderberechtigt, also mehr als die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland. Vier Gruppen lassen sich unterscheiden.
1. Wer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt
Das ist der mit Abstand größte Block und zugleich die einfachste Regel: Eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung genügt. Darunter fallen unter anderem Angestellte und Auszubildende, Mini- und Midi-Jobber, die Rentenbeiträge zahlen, Studierende mit rentenversicherungspflichtigem Nebenjob, Landwirtinnen und Landwirte, Mitglieder der Künstlersozialkasse sowie Bundesfreiwilligendienst und freiwilliger Wehrdienst. Wer unsicher ist, schaut auf die Gehaltsabrechnung statt auf die Berufsbezeichnung. Steht dort ein Rentenversicherungsbeitrag, ist die Voraussetzung erfüllt.
2. Beamtinnen, Beamte und Gleichgestellte
Auch wer Besoldung oder Amtsbezüge erhält, gehört dazu, ebenso Richterinnen, Richter und Berufssoldaten. Dasselbe gilt für versicherungsfrei Beschäftigte mit beamtenähnlichem Versorgungsrecht.
Für diese Gruppen gibt es allerdings eine Formalie, die leicht übersehen wird: Du musst deiner Besoldungsstelle gegenüber einwilligen, dass sie deine Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis jährlich an die zentrale Stelle meldet.
3. Selbstständige und Versorgungswerke
Hier liegt die eigentliche Erweiterung gegenüber Riester. Erfasst sind seit der Reform:
- Selbstständige und Freiberufler mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit, sofern sie für das Beitragsjahr eine Steuererklärung abgegeben haben
- Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, also etwa Ärztinnen, Anwälte oder Architektinnen, die eine Versorgungsabgabe entrichten und ebenfalls die Meldung an die zentrale Stelle freigeben
Für beide dieser neuen Gruppen gilt eine Altersgrenze: Sie sind nur berechtigt, solange sie das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
4. Wer gerade nicht arbeitet, aber rentenrechtlich erfasst ist
Eine Erwerbsunterbrechung beendet die Berechtigung nicht automatisch. Erfasst bleiben unter anderem Eltern während der Kindererziehungszeit, Pflegepersonen, Bezieher von Arbeitslosengeld I nach vorheriger Rentenversicherung, Menschen mit Erwerbsminderungs- oder Dienstunfähigkeitsrente sowie Zeiten mit Krankengeld oder Übergangsgeld.
Wer nicht unmittelbar berechtigt ist
Dazu gehören unter anderem freiwillig gesetzlich Versicherte ohne weiteres Kriterium, Minijobber, die sich von der Rentenversicherung haben befreien lassen, und Bezieher einer vollen Altersrente.
Wie viele Verträge sind möglich?
Höchstens zwei geförderte Verträge gleichzeitig. Deine Einzahlungen zählen nur für diese beiden als förderfähige Altersvorsorgebeiträge. Kommt ein dritter Vertrag hinzu, verliert dieser die Förderfähigkeit vollständig, und nicht nur der Teil oberhalb der Grenze. Der geförderte Höchstbetrag von 1.800 Euro im Jahr gilt dabei über alle Verträge zusammen und nicht je Vertrag.
Was solltest du vor dem Abschluss wissen?
Vier Punkte, die sich nach dem Abschluss nicht mehr oder nur mit Aufwand ändern lassen.
Wenn du einen Riester-Vertrag hast: Der Weg führt nur in eine Richtung
Das ist der wichtigste Punkt auf dieser Seite. Der Abschluss eines geförderten Neuvertrags beendet automatisch den Bestandsschutz deines Riester-Vertrags. Ein Rückwechsel ist ausgeschlossen.
Was daraus folgt: Prüfe deinen bestehenden Vertrag, bevor du einen neuen abschließt, nicht danach. Und in keinem Fall solltest du den Riester-Vertrag kündigen. Eine Kündigung ist bei Riester häufig mit Verlusten verbunden. Die ruhigeren Wege heißen ruhen lassen, Förderung umstellen oder geordnet wechseln.
Dein Geld ist lange gebunden
Ausgezahlt wird frühestens ab dem 65. Lebensjahr. Wer vorher an das geförderte Kapital will, muss die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Das Altersvorsorgedepot eignet sich damit nicht für Geld, das in den nächsten Jahren gebraucht werden könnte. Wer eine Rücklage für kürzere Zeiträume aufbauen möchte, tut das außerhalb dieses Vertrags.
Es gibt keine Garantie auf die Einzahlungen
Das Kapital im Altersvorsorgedepot steckt in Wertpapieren und kann zwischenzeitlich unter die eingezahlte Summe fallen. Eine Beitragsgarantie sieht das Gesetz dafür nicht vor, weder im Standarddepot noch im allgemeinen Altersvorsorgedepot.
Das heißt aber nicht, dass du dich zwischen Förderung und Sicherheit entscheiden musst. Das Gesetz kennt im selben Fördersystem eine zweite Produktfamilie, das Garantieprodukt. Dort sagt der Anbieter zu, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens 80 Prozent oder 100 Prozent deiner Einzahlungen einschließlich der Zulagen vorhanden sind. Angeboten wird das vor allem von Versicherern.
Wenn du unter 25 bist, läuft eine Frist
Den einmaligen Bonus von 200 Euro gibt es nur, wenn du zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hattest. Wer die Grenze überschreitet, kann ihn nicht mehr nachholen.
Wer kurz davor steht, achtet also auf den Jahreswechsel und nicht auf den eigenen Geburtstag.
Häufige Fragen
Bin ich als Selbstständiger berechtigt?
Ja. Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit gehören zum neu aufgenommenen Förderkreis. Bei Riester war das nicht der Fall.
Ich bin freiwillig gesetzlich versichert. Reicht das?
Allein nicht. Die freiwillige Versicherung begründet für sich genommen keine Förderberechtigung. Ob ein anderes Kriterium greift, hängt vom Einzelfall ab.
Kann ich zwei Verträge bei verschiedenen Anbietern haben?
Ja, zwei geförderte Verträge sind gleichzeitig möglich, auch bei unterschiedlichen Anbietern. Der geförderte Höchstbetrag von 1.800 Euro pro Jahr gilt über beide zusammen.
Muss ich meinen Riester-Vertrag kündigen, um ein AVD abzuschließen?
Nein. Und du solltest es auch nicht, weil eine Kündigung bei Riester häufig mit Verlusten verbunden ist. Der Abschluss eines geförderten Neuvertrags beendet den Bestandsschutz des alten Vertrags, auch ohne Kündigung.
Ab wann kann ich einen Vertrag abschließen?
Ab dem 1. Januar 2027. Vorher gibt es keine zugelassenen Produkte.
Quellen & Stand
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156, ausgegeben am 29.05.2026 (Altersvorsorgereformgesetz)
- Einkommensteuergesetz: § 79 (Förderberechtigung, mittelbar berechtigter Ehegatte), § 82 Abs. 5 (Zwei-Vertrags-Grenze), § 84 (Grundzulage und Berufseinsteigerbonus), § 86 (Mindesteigenbeitrag), § 93 (schädliche Verwendung); Einkünfte nach § 15 und § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3
- Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG), Zertifizierung ab 2027
- Inkrafttreten gestaffelt nach Artikel 14 des Altersvorsorgereformgesetzes; die Produktartikel gelten ab dem 1. Januar 2027
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und Bildung. Er ist keine Anlageberatung, keine Anlagevermittlung, keine Steuer- oder Rechtsberatung und berücksichtigt deine persönliche Situation nicht. Deine Anlageentscheidungen triffst du eigenverantwortlich. Ziehe im Zweifel eine unabhängige, qualifizierte Beratung hinzu. Jede Geldanlage ist mit Risiken verbunden. Auch breit gestreute ETFs und Fonds unterliegen Kursschwankungen. Zeitweise deutliche Verluste sind möglich.