Beim Altersvorsorgedepot gibt es zwei Varianten, und der Unterschied lässt sich gut mit Automatik- und Schaltgetriebe beim Autofahren beschreiben. Das Standarddepot ist der Automatikmodus: Der Anbieter legt zwei Wertpapiere (z. B. ETFs und Fonds) fest. Vor dem Rentenbeginn wird nach gesetzlichen Vorgaben in das risikoärmere Wertpapier umgeschichtet. Die effektiven Kosten sind in diesem Modell auf maximal 1,0 Prozent gedeckelt. Beim allgemeinen Altersvorsorgedepot, auch freies Altersvorsorgedepot genannt, legst du die Gänge selbst ein: Du wählst innerhalb der zulässigen Liste aus. Hier gibt es keine gesetzliche Kostenobergrenze.
Auf einen Blick
| Standarddepot | Allgemeines AVD | |
|---|---|---|
| Im Bild | Automatikgetriebe | Schaltgetriebe |
| Zahl der Wertpapiere | genau zwei Fonds | mehrere, aus der zulässigen Liste |
| Wer wählt die Anlagen aus | der Anbieter | der Anbieter (Vorauswahl) und du entscheidest, wo investiert wird |
| Aufteilung | du entscheidest | Individuell |
| Umschichtung vor Rentenbeginn | gesetzlich geregelt | nicht vorgeschrieben |
| Kostenobergrenze | 1,0 % Effektivkosten | keine |
| Angebotspflicht beim Anbieter | verpflichtend | freiwillig |
Warum es zwei Namen für dieselbe Sache gibt
Das Gesetz kennt nur zwei Begriffe: den „Altersvorsorgedepot-Vertrag“ und den „Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge“. Und es sagt ausdrücklich, dass ein Standarddepot ein Altersvorsorgedepot ist, nämlich eines, das zusätzliche Anforderungen erfüllt. Das Standarddepot steht also nicht neben dem Altersvorsorgedepot, es ist eine Teilmenge davon.
Für die Variante ohne diese Zusatzanforderungen gibt es keinen gesetzlichen Namen. Im Markt haben sich zwei eingebürgert:
- Allgemeines Altersvorsorgedepot, weil es die allgemeine Form ohne Sonderregeln ist
- Freies Altersvorsorgedepot, weil die Anlageauswahl weiter ist
Beide meinen dasselbe. Diese Seite verwendet allgemeines Altersvorsorgedepot, weil „frei“ eine Wahlfreiheit nahelegt, die so nicht vorliegt.
Wer wählt eigentlich die Anlagen aus?
Der gesetzliche Grundfall lautet: Der Anbieter wählt die Anlageoptionen aus. Selbst ein „freies“ Altersvorsorgedepot ist nur so frei, wie der jeweilige Vertrag es zulässt. Der Anbieter hinterlegt eine Auswahl handelbarer Wertpapiere. Wie breit sie ausfällt, kann sich von Anbieter zu Anbieter deutlich unterscheiden.
Welche Anlagen sind zulässig?
Für beide Depotvarianten gilt dieselbe Positivliste. Erlaubt sind:
- OGAW, also die üblichen Investmentfonds und ETFs, sofern sie im Inland vertrieben werden dürfen
- Offene Publikums-AIF nach dem Kapitalanlagegesetzbuch
- Offene europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF)
- Schuldverschreibungen in Euro von Bund, Ländern, Gemeinden oder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts, ebenso von Anstalten des öffentlichen Rechts mit Haftung einer solchen Körperschaft
- Schuldverschreibungen in Euro von Euro-Mitgliedstaaten, der EU, der Europäischen Atomgemeinschaft, der Europäischen Investitionsbank oder der Europäischen Finanzstabilitätsfazilität
Für die drei Fondskategorien gilt eine gemeinsame Obergrenze: Sie dürfen im Basisinformationsblatt höchstens in Risikoklasse 5 eingestuft sein. Die Skala reicht von 1 bis 7, die beiden obersten Stufen sind also ausgeschlossen.
Zusätzlich darf ein Verrechnungskonto genutzt werden, wenn es Bestandteil des Vertrags ist.
Einzelaktien, Kryptowährungen, Hebelprodukte und Zertifikate sind nicht in einem Altersvorsorgedepot handelbar.
Was macht das Standarddepot besonders?
Ein Standarddepot ist ein Altersvorsorgedepot, das fünf zusätzliche Anforderungen erfüllt. Im Bild vom Anfang ist es der Automatikmodus: Die Auswahl der Fonds und das Umschichten zum Rentenbeginn hin laufen nach festen Regeln ab, ohne dass du eingreifen musst.
Automatik heißt allerdings nicht, dass du gar nichts einstellen kannst. Zwei Stellschrauben bleiben bei dir, und die werden fast überall übersehen.
Zwei Fonds mit festgelegtem Risikoprofil
Der Anbieter legt genau zwei Fonds insgesamt fest, nicht zwei je Risikoklasse:
- einen, der im Basisinformationsblatt in Risikoklasse 1 oder 2 eingestuft ist, also die defensive Seite
- einen, der in Risikoklasse 3, 4 oder 5 eingestuft ist, also die chancen- und risikoreichere Seite
Mehr Auswahl gibt es nicht. Das ist der Kern der Vereinfachung. Dies soll eine hohe Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Angeboten im Markt herstellen.
Du entscheidest über die Aufteilung
Das Gesetz räumt dir ausdrücklich das Recht ein, über die Aufteilung deiner Beiträge und Zulagen auf die beiden Wertpapiere im Standarddepot selbst zu entscheiden. Es ist also nicht so, dass dir im Standarddepot jede Entscheidung abgenommen wird. Abgenommen wird dir die Auswahl der Fonds, nicht die Gewichtung zwischen defensiv und chancenreich.
Der Anbieter tauscht Fonds aus, die aus der Reihe fallen
Wechselt der defensive Fonds in Risikoklasse 4 oder höher, muss der Anbieter ihn ersetzen und die Anteile umschichten. Dasselbe gilt, wenn der chancenreichere Fonds die Klassen 3 bis 5 verlässt. In beiden Fällen muss der Anbieter dich informieren.
Feste Umschichtungsgrenzen vor dem Rentenbeginn
Hier stehen konkrete Zahlen im Gesetz, und die werden selten korrekt wiedergegeben.
- Fünf Jahre vor der Auszahlungsphase: höchstens 50 Prozent des gebildeten Kapitals dürfen noch im chancenreicheren Fonds stecken
- Zwei Jahre vor der Auszahlungsphase und zu ihrem Beginn: höchstens 30 Prozent
Der Anbieter muss dir den Start dieses Verfahrens rechtzeitig ankündigen.
Für welche Variante gilt die 1-Prozent-Grenze?
Faktencheck
Nur für das Standarddepot. Dort begrenzt das Gesetz die Effektivkosten auf 1,0 Prozent. Für das allgemeine Altersvorsorgedepot sieht es keine Obergrenze vor. An diesem Punkt weichen viele Veröffentlichungen von der Gesetzeslage ab. Die Grenze wird häufig als Eigenschaft des Altersvorsorgedepots insgesamt dargestellt. Sie ist aber an die Standardvariante geknüpft.
Praktisch bedeutet dies: Wer sich für die manuelle Variante des allgemeinen Altersvorsorgedepots entscheidet, vergleicht die Kosten selbst. Die Angabe steht im Basisinformationsblatt jedes Wertpapiers. Hinzu kommen gegebenenfalls Depot- und Transaktionsgebühren bei Kauf und Verkauf. Wer möglichst wenig damit zu tun haben möchte, findet im Standarddepot eine gesetzlich gedeckelte Obergrenze vor.
Interaktiv · kostenwirkung · in Umsetzung
Was ein Zehntelprozent über Jahrzehnte ausmacht
Rechnung mit Eingabefeldern für Monatsbeitrag, Laufzeit in Jahren und jährliche Kosten in Prozent, Ausgabe der Kostensumme über die Laufzeit. Rechnet ausschließlich mit selbst eingegebenen Werten und nennt keine Anbieter und keine Produkte.
Gibt es eine Garantie auf das eingezahlte Geld?
Beim Altersvorsorgedepot nicht, in keiner der beiden Varianten. Das Gesetz schließt sie ausdrücklich aus und lässt weder ein Mindestkapital zum Ende der Ansparphase noch eine Mindestwertentwicklung zu.
Das heißt aber nicht, dass es in der geförderten Altersvorsorge gar keine Garantien mehr gibt. Das Gesetz kennt daneben eine zweite Produktfamilie, das Garantieprodukt. Dort sagt der Anbieter zu, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens 80 Prozent oder 100 Prozent deiner eingezahlten Beiträge einschließlich der Zulagen vorhanden sind. Angeboten werden solche Produkte vor allem von Versicherern.
Beide stehen im selben Fördersystem, du hast also die Wahl:
| Altersvorsorgedepot | Garantieprodukt | |
|---|---|---|
| Garantie | keine | 80 % oder 100 % der Einzahlungen plus Zulagen |
| Anlage | Wertpapiere, bis 100 % Aktien | überwiegend sicherheitsorientiert |
| Chance | volle Teilhabe an Kursgewinnen | begrenzt, weil Kapital für die Garantie gebunden ist |
| Förderung | identisch | identisch |
Der Zusammenhang dahinter ist einfach: Eine Garantie kostet Rendite. Wer zusagt, dass am Ende mindestens die Einzahlungen da sind, muss einen Teil des Kapitals sicher und damit ertragsarm anlegen. Genau dieser Teil fehlt bei langfristigen positiven Wertentwicklungen. Das Altersvorsorgedepot verzichtet auf die Zusage und kann dafür vollständig investiert bleiben.
Wer Wert auf Planbarkeit legt, schaut sich die Garantieprodukte an. Wer die Wertentwicklung in den Vordergrund stellt und Schwankungen aushält, die Varianten des Altersvorsorgedepot. Beides wird gleich gefördert.
Nicht zu verwechseln mit beidem ist die Rentengarantiezeit. Sie betrifft die Auszahlung und sichert zu, dass die Rente eine bestimmte Zeit lang fließt, auch wenn du vorher stirbst. Mit einer Garantie auf die Einzahlungen hat sie nichts zu tun.
Was gilt bei beiden Varianten im Altersvorsorgedepot gleich?
Damit die Unterschiede nicht größer wirken, als sie sind: Diese Punkte gelten für jedes Altersvorsorgedepot.
- Dieselbe Positivliste zulässiger Anlagen, mit derselben Obergrenze bei Risikoklasse 5
- Keine Garantie auf die Einzahlungen
- Der Beginn der Auszahlungsphase ist in einem Zeitkorridor von mindestens fünf Jahren frei wählbar; du musst ihn dem Anbieter spätestens drei Monate im Voraus anzeigen
- Dieselben Förderregeln, Zulagen und Beitragsgrenzen
- Dieselbe Einzahlungsgrenze von 6.840 Euro im Jahr je Vertrag
Häufige Fragen
Ist das Standarddepot etwas anderes als ein Altersvorsorgedepot?
Nein. Ein Standarddepot ist ein Altersvorsorgedepot, das zusätzliche gesetzliche Anforderungen erfüllt und einen definierten Kostendeckel von 1,0 Prozent hat.
Was ist der Unterschied zwischen freiem und allgemeinem Altersvorsorgedepot?
Keiner. Beides sind Marktbegriffe für dieselbe Variante, nämlich das Altersvorsorgedepot ohne die Zusatzregeln des Standarddepots.
Kann ich im allgemeinen Altersvorsorgedepot immer selbst wählen?
Der gesetzliche Grundfall ist, dass der Anbieter die Anlagen auswählt. Du kannst also aus einer Vorauswahl des Anbieters selbst wählen. Wie breit diese ausfällt, hängt vom Anbieter ab.
Werde ich im Standarddepot automatisch umgeschichtet?
Ja, es gibt feste Höchstquoten vor dem Rentenbeginn. Der Anbieter muss den Start einer möglichen Umschichtung im Depot ankündigen. Du kannst allerdings andere Prozentsätze verlangen.
Darf ich Einzelaktien ins Altersvorsorgedepot legen?
Nein, Einzelaktien sind nicht zulässig.
Muss jeder Anbieter beide Varianten führen?
Das Angebot der Variante des Standarddepots ist Pflicht. Ob er zusätzlich ein allgemeines Altersvorsorgedepot anbietet, entscheidet jeder Anbieter selbst.
Quellen & Stand
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156, ausgegeben am 29.05.2026 (Altersvorsorgereformgesetz)
- Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG): § 1 Abs. 1b (Altersvorsorgedepot-Vertrag, Positivliste zulässiger Anlagen, Auswahl durch den Anbieter, Ausschluss von Mindestkapital und Mindestwertentwicklung, Zeitkorridor für den Auszahlungsbeginn, Informationspflichten), § 1 Abs. 1c (Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge, zwei OGAW nach Risikoklassen, Entscheidungsrecht über die Aufteilung, Austauschpflicht bei Klassenwechsel, Umschichtungsgrenzen von 50 und 30 Prozent), § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 (Einzahlungsgrenze je Vertrag), § 2a Abs. 2 (Kostenobergrenze Standarddepot)
- Risikoeinstufung nach Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, ausgewiesen im Basisinformationsblatt
- Kapitalanlagegesetzbuch: § 1 Abs. 2 (OGAW), §§ 218 und 219 (offene Publikums-AIF); Verordnung (EU) 2015/760 (ELTIF)
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und Bildung. Er ist keine Anlageberatung, keine Anlagevermittlung, keine Steuer- oder Rechtsberatung und berücksichtigt deine persönliche Situation nicht. Deine Anlageentscheidungen triffst du eigenverantwortlich. Ziehe im Zweifel eine unabhängige, qualifizierte Beratung hinzu. Jede Geldanlage ist mit Risiken verbunden. Auch breit gestreute ETFs und Fonds unterliegen Kursschwankungen. Zeitweise deutliche Verluste sind möglich.