Die Auszahlung beginnt frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres und muss spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres starten. Das Gesetz lässt drei Formen zu: eine lebenslange Rente, eine Kombination aus Rente und selbst angelegtem Restkapital, oder einen Auszahlungsplan, der frühestens mit dem 85. Lebensjahr endet. Bis zu 30 Prozent des Kapitals kannst du zu Beginn außerhalb der monatlichen Zahlungen entnehmen.
Auf einen Blick
| Frühester Beginn | Vollendung des 65. Lebensjahres |
| Spätester Beginn | Vollendung des 70. Lebensjahres |
| Grundform | monatliche Leistungen |
| Teilentnahme zu Beginn | bis 30 % des Kapitals |
| Auszahlungsplan endet | frühestens mit Vollendung des 85. Lebensjahres |
| Erträge in der Auszahlphase | dürfen gesondert ausgezahlt werden |
| Sehr kleine Renten | Abfindung möglich, ohne Förderverlust aka „Kleinbetragsrente“ |
Wann beginnt die Auszahlung?
Frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Es gibt eine Ausnahme nach unten: Beginnt bei dir vorher eine Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem, darf die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot daran anknüpfen.
Nach oben ist die Grenze fest. Erstmals nach Vollendung des 70. Lebensjahres darf nicht mehr ausgezahlt werden. Wer den Beginn hinausschieben möchte, hat also ein Fenster von fünf Jahren.
Innerhalb dieses Fensters ist der Zeitpunkt deine Entscheidung. Sie hat zwei Effekte mit unterschiedlichen Auswirkungen: Später beginnen heißt längere Ansparzeit und eine kürzere erwartete Auszahldauer, was die monatliche Leistung erhöht. Es bedeutet auch, dass die Besteuerung später einsetzt und in ein anderes Einkommensjahr fällt.
Welche Auszahlformen gibt es?
Es existieren drei Auszahlmöglichkeiten, und diese beruhen alle auf monatlichen Leistungen. Eine vollständige Kapitalauszahlung sieht das Gesetz nicht vor.
Volle lebenslange Rente
Das gesamte Kapital wird in eine lebenslange Leibrente umgewandelt. Diese Rente muss während der ganzen Auszahlphase gleich bleiben oder steigen. Sie darf also nicht sinken.
Das ist die Form mit der höchsten Planbarkeit. Sie überträgt das Risiko, sehr alt zu werden, vollständig auf den Anbieter.
Der Preis dafür: Die monatliche Rente fällt niedriger aus als bei einem Auszahlungsplan mit gleichem Kapital, weil der Anbieter mit einer langen Lebensdauer kalkulieren und vorsichtig anlegen muss. Es gibt kein Restkapital: Stirbst du früh, endet die Zahlung, und deine Erben gehen leer aus, sofern keine Rentengarantiezeit vereinbart ist.
Rente plus selbst angelegter Anteil
Mindestens 80 Prozent des Kapitals gehen in eine lebenslange Leibrente nach den Regeln oben. Der verbleibende Teil wird auf deine Rechnung und dein Risiko angelegt und erbringt daraus lebenslange Auszahlungen in veränderlicher Höhe.
Der Unterschied zur ersten Form: Ein Fünftel des Kapitals bleibt am Markt und kann weiter wachsen. Es kann aber auch fallen, und dieser Teil der Auszahlung schwankt entsprechend.
Für die übrigen vier Fünftel gelten dieselben Nachteile wie bei der vollen Leibrente, nur eben auf den kleineren Betrag bezogen.
Auszahlungsplan
Das Kapital wird in Raten ausgezahlt. Der Plan endet frühestens mit Vollendung des 85. Lebensjahres, darf also nicht kürzer laufen.
Die Ratenhöhe steht nicht ein für alle Mal fest. Sie wird zu Beginn festgelegt und danach wiederkehrend zu Stichtagen im Abstand von höchstens drei Jahren neu berechnet. Die Rechenregel: mindestens 80 Prozent des am Stichtag noch vorhandenen Kapitals, geteilt durch die Zahl der Monate bis zum Ende der Laufzeit.
Der wesentliche Vorteil gegenüber der Leibrente liegt beim Kapital: Es bleibt bis zum Ende deines. Am Ende der Laufzeit wird ein etwaiges Restkapital zusammen mit der letzten Rate ausgezahlt, und stirbst du vorher, ist noch Kapital vorhanden, das in deinen Nachlass fällt. Bei der reinen Leibrente gibt es diesen Rest nicht.
Der Preis dafür: Der Auszahlungsplan endet. Wer z. B. den Auszahlplan bis 85 Jahre abschließt und über 85 hinaus lebt, hat aus diesem Vertrag danach keine Zahlung mehr.
Was ist mit einer größeren Summe zu Beginn?
Bis zu 30 Prozent des zu Beginn der Auszahlphase verfügbaren Kapitals dürfen außerhalb der monatlichen Leistungen ausgezahlt werden. Das ist eine echte Wahlmöglichkeit und in allen drei Formen zulässig.
Diese Teilauszahlung ist nicht steuerfrei. Das Gesetz erlaubt die Auszahlungsform, sagt aber nichts über eine Steuerbefreiung. Besteuert wird sie wie jede andere Leistung aus dem Vertrag, also nachgelagert mit dem persönlichen Steuersatz.
Weil die Summe in einem einzigen Jahr zufließt, kann sie den Steuersatz in diesem Jahr spürbar anheben. Wer eine größere Teilauszahlung plant, sollte den Steuereffekt vorher durchrechnen.
Zusätzlich gilt: Die in der Auszahlphase anfallenden Zinsen und Erträge dürfen gesondert ausgezahlt werden, also neben den monatlichen Leistungen.
Was passiert bei einer sehr kleinen Rente?
Für kleine Beträge gibt es eine Vereinfachung. Ergibt das gesamte Kapital eine monatliche Rente, die 1,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach dem Sozialgesetzbuch nicht übersteigt, liegt eine sogenannte „Kleinbetragsrente“ vor. Sie darf auf einen Schlag abgefunden werden, und das gilt ausdrücklich nicht als schädliche Verwendung. Die Förderung ist also nicht zurückzuzahlen.
Teilt dir der Anbieter mit, dass die Auszahlung als Kleinbetragsrentenabfindung erfolgt, kannst du den Beginn der Auszahlphase auf den 1. Januar des Folgejahres verschieben. Das kann sinnvoll sein, wenn die Abfindung sonst in ein Jahr mit hohem übrigen Einkommen fiele.
Was ist mit Absicherung für den Todesfall?
Neue Altersvorsorgedepots dürfen keine ergänzenden Absicherungen enthalten. Die einzige zulässige Ausnahme ist eine Rentengarantiezeit von zehn oder zwanzig Jahren bei einer lebenslangen Leibrente.
Ist sie vereinbart und du erlebst die erste Rentenzahlung, wird die Rente auf jeden Fall zehn beziehungsweise zwanzig Jahre gezahlt, auch wenn du zwischenzeitlich stirbst. Eine Absicherung gegen Erwerbsminderung oder eine klassische Hinterbliebenenrente lässt sich dagegen nicht vereinbaren.
Häufige Fragen
Kann ich mir das ganze Kapital auf einmal auszahlen lassen?
Nein. Das Gesetz sieht monatliche Leistungen vor. Möglich sind nur bis zu 30 Prozent zu Beginn der Auszahlphase.
Ist die 30-Prozent-Auszahlung steuerfrei?
Nein. Das Gesetz erlaubt die Auszahlungsform, stellt sie aber nicht steuerfrei. Besteuert wird nachgelagert mit dem persönlichen Steuersatz, wie bei allen anderen Auszahlungen der Auszahlphase.
Was passiert, wenn ich älter als 85 werde und einen Auszahlungsplan habe?
Der Plan endet frühestens mit Vollendung des 85. Lebensjahres, kann aber auch länger laufen. Nach Vollendung des letzten Jahres des Auszahlplans fließt aus diesem Vertrag nichts mehr.
Kann ich die Auszahlform später noch ändern?
Die Festlegung erfolgt zu Beginn der Auszahlphase. Ob und in welchem Umfang eine spätere Änderung möglich ist, hängt von den Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters ab.
Muss ich mit 70 zwingend mit der Auszahlung beginnen?
Ja. Der Beginn der Auszahlungsphase muss spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres liegen.
Bekomme ich Restkapital vererbt?
Dies ist abhängig von der gewählten Auszahloption: Beim Auszahlungsplan wird ein etwaiges Restkapital am Ende der Laufzeit vererbt und ausgezahlt. Bei der reinen Leibrente gibt es kein Restkapital, es sei denn, eine Rentengarantiezeit ist vereinbart.
Quellen & Stand
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156, ausgegeben am 29.05.2026 (Altersvorsorgereformgesetz)
- Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG): § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (Beginn der Auszahlungsphase, Rentengarantiezeit), Nr. 4 (Auszahlformen, Teilauszahlung, Erträge), Nr. 5 (Einzahlungsgrenze)
- Einkommensteuergesetz: § 22 Nr. 5 (Besteuerung der Leistungen), § 93 Abs. 3 (Kleinbetragsrentenabfindung)
- Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
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