Die Förderung beim Altersvorsorgedepot besteht aus drei Bausteinen. Die Grundzulage bringt bis zu 540 Euro im Jahr, gestaffelt in zwei Stufen. Für jedes Kind kommen bis zu 300 Euro hinzu. Wer zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25 war, erhält einmalig 200 Euro zusätzlich. Voraussetzung ist ein Eigenbeitrag von mindestens 120 Euro im Jahr. Gefördert werden Einzahlungen bis 1.800 Euro pro Jahr, also 150 Euro pro Monat. Die Zulagen musst du nur einmal über einen sogenannten „Dauerzulagenantrag“ bei deinem Anbieter (z. B. Bank, Broker, Versicherer und Fondsgesellschaften) beantragen, danach läuft die Zulage automatisch.
Auf einen Blick
| Grundzulage | bis 540 € im Jahr |
| Erste Stufe | 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag |
| Zweite Stufe | 25 % auf den Teil von 360 € bis 1.800 € |
| Pro Kind | 100% auf die ersten 300 € Eigenbeitrag, max. 300 € im Jahr |
| Unter 25 | einmalig 200 € zusätzlich |
| Mindestbeitrag | 120 € im Jahr, also 10 € im Monat |
| Gefördert bis | 1.800 € im Jahr über alle Verträge |
| Antrag | einmaliger Dauerzulagenantrag |
Wie wird die Grundzulage berechnet?
Auf die ersten 360 Euro, die du im Jahr selbst einzahlst, legt der Staat 50 Prozent obendrauf. Das sind 180 Euro. Auf den Teil deines Eigenbeitrags zwischen 360 und 1.800 Euro kommen 25 Prozent hinzu, also bis zu weiteren 360 Euro.
Zusammen ergibt das im Höchstfall 540 Euro Grundzulage im Jahr, erreicht bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro (150 Euro im Monat).
Was daraus folgt: Die Förderquote ist zu Beginn am höchsten. Wer 30 Euro im Monat einzahlt, erreicht die volle erste Stufe und damit die stärkste Wirkung je eingezahltem Euro. Wer darüber hinausgeht, bekommt weiterhin Zulage, aber zu einem geringeren Satz.
Was kommt für Kinder dazu?
Für jedes Kind, für das du Kindergeld erhältst, gibt es bis zu 300 Euro im Jahr. Den vollen Betrag erreichst du bereits ab rund 300 Euro Eigenbeitrag im Jahr, also etwa 25 Euro im Monat.
Das verändert die Rechnung für Familien grundlegend. Bei zwei Kindern kommen 600 Euro Kinderzulage zur Grundzulage hinzu, und das bei einem vergleichsweise niedrigen Eigenbeitrag.
Die Kinderzulage wird dabei nur einem Elternteil gutgeschrieben, nicht beiden. Sie geht dem Vertrag des Elternteils zu, das das Kindergeld bezieht, in den meisten Fällen also der Mutter. Eine abweichende Zuordnung ist möglich, muss aber beantragt werden. Von der Grundzulage bleibt das unberührt: Die erhält jeder Berechtigte auf seinen eigenen Vertrag.
Was gilt für Berufseinsteiger?
Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, erhält einmalig 200 Euro zusätzlich zur Grundzulage.
Zwei Dinge sind daran wichtig. Der Bonus wird einmal gezahlt und nicht jährlich. Und maßgeblich ist der Beginn des Beitragsjahres, nicht dein Geburtstag im laufenden Jahr. Wer die Grenze überschreitet, kann ihn nicht mehr nachholen.
Welche Beitragsgrenzen musst du kennen?
Drei Zahlen, die sich leicht verwechseln lassen, weil sie unterschiedliche Dinge regeln.
| Grenze | Betrag | Was sie bedeutet |
|---|---|---|
| Mindestbeitrag | 120 € im Jahr | darunter entfällt die Zulage anteilig |
| Geförderter Höchstbetrag | 1.800 € im Jahr | darüber gibt es keine weitere Zulage |
| Einzahlungsgrenze je Vertrag | 6.840 € im Jahr | mehr nimmt der Vertrag nicht an |
Der geförderte Höchstbetrag von 1.800 Euro gilt über alle deine Verträge zusammen und nicht je Vertrag. Die Einzahlungsgrenze von 6.840 Euro gilt dagegen je Vertrag. Und geförderte Verträge sind auf zwei gleichzeitig begrenzt.
Wie beantragst du die Zulage?
Einmal, und danach nicht mehr. Der sogenannte Dauerzulagenantrag wird direkt beim Anbieter gestellt, meist zusammen mit dem Vertragsabschluss. Du bevollmächtigst den Anbieter damit, die Zulage jedes Jahr für dich bei der zuständigen Stelle abzurufen, der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).
Danach läuft es automatisch. Ändert sich etwas an deiner Situation, etwa die Zahl der Kinder oder dein Einkommen, wird das über den Datenabgleich mit Meldebehörden und Familienkasse berücksichtigt.
Bereithalten solltest du dafür zwei Nummern, denn sie sind die Grundlage der Zulagenberechnung: deine Sozialversicherungsnummer und deine Kindergeldnummer. Die Sozialversicherungsnummer steht auf jeder Gehaltsabrechnung und auf jedem Rentenbescheid. Die Kindergeldnummer findest du auf dem Kindergeldbescheid oder im Verwendungszweck der Überweisung von der Familienkasse.
Und der Steuervorteil?
Die Zulage ist nicht der einzige Weg, auf dem der Staat fördert. Deine Einzahlungen und die erhaltenen Zulagen lassen sich zusätzlich bei der Steuererklärung geltend machen. Sie zählen dort zu den Sonderausgaben und senken dein zu versteuerndes Einkommen, wodurch ein Teil der gezahlten Steuer zurückkommt. Bei Riester war das ebenso, und beim Altersvorsorgedepot bleibt dieses Prinzip erhalten.
Damit gibt es zwei Förderwege nebeneinander: die Zulage, die direkt auf deinen Vertrag fließt, und gegebenenfalls die Steuerersparnis über die Steuererklärung.
Du musst dich nicht zwischen beidem entscheiden. Das Finanzamt vergleicht automatisch beide Wege und wendet den an, der für dich günstiger ist. Einen gesonderten Antrag gibt es dafür nicht. Es genügt, die Einzahlungen und erhaltenen Zulagen in der Steuererklärung anzugeben. Wie viel das zusätzlich bringt, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab, und genau deshalb fällt die Prüfung bei verschiedenen Einkommen unterschiedlich aus.
Ist die Steuerersparnis größer als die Zulage, bekommst du die Differenz zusätzlich gutgeschrieben. Ist sie kleiner, bleibt es bei der Zulage. Schlechter als die Zulage stellst du dich also nie.
Drei typische Konstellationen zeigen, wie das Ergebnis kippt:
Niedriges Einkommen, keine Kinder: Der persönliche Steuersatz ist niedrig. Die Einzahlung senkt die Steuer nur wenig. Die Steuerersparnis bleibt unter der Zulage, also gewinnt die Zulage. Der Sonderausgabenabzug bringt hier nichts zusätzlich.
Familie mit Kindern, mittleres Einkommen: Zur Grundzulage kommen die Kinderzulagen hinzu, die den Zulagenbetrag deutlich anheben. Diese Summe über die Steuerersparnis zu übertreffen, gelingt bei mittlerem Einkommen kaum. Für Familien mit mehreren Kindern gewinnt deshalb fast immer die Zulage. Das ist der Kern der Familienförderung.
Hohes Einkommen, keine Kinder: Der persönliche Steuersatz ist hoch, die Einzahlung senkt die Steuer stärker. Übersteigt die Ersparnis die Zulage, gewinnt der Sonderausgabenabzug. Die Zulage bleibt erhalten, die darüber hinausgehende Ersparnis kommt zusätzlich gutgeschrieben dazu. Sie wird über die Steuerrückerstattung an dich ausgezahlt und wird nicht direkt dem Altersvorsorgedepot gutgeschrieben.
Die Faustregel dahinter: Je höher dein Steuersatz, desto eher trägt der Steuervorteil. Je mehr Kinderzulagen, desto eher trägt die Zulage. Ausrechnen musst du das nicht, das Finanzamt macht es, nachdem du deine Steuererklärung eingereicht hast. Es hilft aber zu verstehen, warum das Altersvorsorgedepot für einen Alleinverdiener mit hohem Einkommen anders wirkt als für eine Familie mit zwei Kindern.
Mehr Infos zum Thema Steuern? Steuern beim Altersvorsorgedepot.
Wann verlierst du die Förderung wieder?
Die Förderung, die du für dein Altersvorsorgedepot erhältst, ist an den Zweck der Altersvorsorge gebunden. Wird das geförderte Kapital außerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen verwendet, gilt das als schädliche Verwendung. Die Folge: Die erhaltenen Zulagen und ein etwaiger über die Steuererklärung gewährter Steuervorteil sind zurückzuzahlen.
Zwei Fälle lösen das typischerweise aus:
- Du lässt dir das geförderte Kapital vor dem Rentenalter auszahlen.
- Du verlegst deinen Wohnsitz dauerhaft in ein Land außerhalb der EU und des EWR.
Unschädlich bleiben dagegen die Übertragung auf einen anderen zugelassenen Vertrag und ein Umzug innerhalb der EU oder des EWR.
Häufige Fragen
Wie viel muss ich einzahlen, um die volle Zulage zu bekommen?
Für die volle Grundzulage von 540 Euro sind 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr nötig, also 150 Euro im Monat. Die volle Kinderzulage ist bereits ab rund 300 Euro im Jahr erreicht. Also mindestens 25 Euro im Monat.
Was passiert, wenn ich weniger als 120 Euro im Jahr einzahle?
Die Zulage wird für dieses Kalenderjahr nicht gezahlt.
Bekomme ich die Zulage auch rückwirkend?
Zwei Dinge sind hier zu trennen. Die Zulage für ein Beitragsjahr wird stets erst im Folgejahr ausgezahlt, nachdem die zuständige Stelle deine Daten geprüft hat. Und wenn du den Dauerzulagenantrag zunächst vergessen hast, lässt sich die Zulage in der Regel für zurückliegende Jahre nachbeantragen, innerhalb einer gesetzlichen Frist.
Zählt die Zulage als Eigenbeitrag?
Nein. Für die Berechnung zählt, was du selbst einzahlst. Die Zulage kommt obendrauf.
Muss ich die Zulage jedes Jahr neu beantragen?
Nein. Der Dauerzulagenantrag wird einmal über z. B. deine Bank gestellt, danach läuft der Abruf automatisch.
Kann ich mehr als 1.800 Euro einzahlen?
Ja, bis zur Vertragsgrenze von 6.840 Euro im Jahr. Für den Teil über 1.800 Euro gibt es allerdings keine Zulage mehr.
Quellen & Stand
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156, ausgegeben am 29.05.2026 (Altersvorsorgereformgesetz)
- Einkommensteuergesetz: § 10a (Sonderausgabenabzug und Günstigerprüfung), § 79 (Förderberechtigung), § 82 Abs. 5 (Zwei-Vertrags-Grenze), § 84 (Grundzulage und Berufseinsteigerbonus), § 85 (Kinderzulage), § 86 (Mindesteigenbeitrag), § 93 (schädliche Verwendung)
- Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG): § 1 Abs. 1 Nr. 5 (Einzahlungsgrenze je Vertrag)
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und Bildung. Er ist keine Anlageberatung, keine Anlagevermittlung, keine Steuer- oder Rechtsberatung und berücksichtigt deine persönliche Situation nicht. Deine Anlageentscheidungen triffst du eigenverantwortlich. Ziehe im Zweifel eine unabhängige, qualifizierte Beratung hinzu. Jede Geldanlage ist mit Risiken verbunden. Auch breit gestreute ETFs und Fonds unterliegen Kursschwankungen. Zeitweise deutliche Verluste sind möglich.