Beim Altersvorsorgedepot fallen während der Ansparzeit keine Steuern auf Kursgewinne, Dividenden und Ausschüttungen an. Besteuert wird erst, was später ausgezahlt wird, und zwar mit deinem persönlichen Steuersatz zum Zeitpunkt der Auszahlung. Der liegt im Ruhestand bei vielen niedriger als während des Arbeitslebens.
Zusätzlich lassen sich die Einzahlungen und die erhaltenen Zulagen bei der Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob daraus ein größerer Vorteil entsteht als aus der Zulage, und wendet den günstigeren Weg an. Die Zulage bleibt dir dabei in jedem Fall erhalten.
Auf einen Blick
| Ansparzeit | keine Steuer auf Erträge |
| Auszahlung | persönlicher Steuersatz, nachgelagert |
| Teilentnahme zu Beginn | bis 30 %, voll steuerpflichtig |
| Steuererklärung | Einzahlungen absetzbar, bis 1.800 € zuzüglich Zulage |
| Günstigerprüfung | läuft automatisch, kein Antrag nötig |
| Normales Depot dagegen | jährliche Besteuerung, auch ohne Verkauf |
Was passiert steuerlich, solange du einzahlst?
Nichts. Kursgewinne, Dividenden und Ausschüttungen bleiben im Altersvorsorgedepot unangetastet, solange du nicht auszahlen lässt. Es fällt keine Kapitalertragsteuer an, und die jährliche Vorabpauschale, die bei ETFs und Fonds sonst greift, entfällt.
Das ist der zentrale Unterschied zu einem normalen Wertpapierdepot. Dort greift der Fiskus in zwei Situationen zu: bei realisierten Gewinnen, etwa durch den Verkauf von Anteilen oder durch Ausschüttungen, und einmal im Jahr über die sogenannte Vorabpauschale. Das ist ein pauschal angesetzter Ertrag bei ETFs und Fonds, der auch dann besteuert wird, wenn du nichts verkauft hast.
Im Altersvorsorgedepot entfällt beides. Alles, was das Depot erwirtschaftet, bleibt vollständig investiert und arbeitet weiter mit. Über Jahrzehnte kann sich so der Zinseszinseffekt ungestört entfalten, weil kein Teil des Ertrags jährlich an die Steuer abfließt.
Die Einzahlungen bei der Steuererklärung
Neben der Zulage kannst du deine Einzahlungen als Sonderausgaben in der Steuererklärung ansetzen, bis zu 1.800 Euro im Jahr zuzüglich der erhaltenen Zulage. Ob dir das mehr bringt als die reine Zulage, musst du nicht selbst ausrechnen. Das Finanzamt vergleicht automatisch beide Wege und wendet den an, der für dich günstiger ist. Im Amtsdeutsch heißt dieser Vorgang „Günstigerprüfung“.
Fällt die Steuerersparnis höher aus als deine Zulagen, bekommst du die Differenz zusätzlich. Fällt sie niedriger aus, bleibt es bei der Zulage. Schlechter als die Zulage stellst du dich also nie.
Eine Faustregel dazu: Je höher dein zu versteuerndes Einkommen, desto eher wiegt der Steuervorteil schwerer als die Zulage. Bei Familien mit mehreren Kindern verschiebt sich das Bild in die andere Richtung, weil die Kinderzulagen den Förderbetrag deutlich anheben.
Wie wird die Auszahlung besteuert?
Besteuert wird erst dann, wenn das Geld tatsächlich fließt, und zwar mit deinem persönlichen Steuersatz. Das Fachwort dafür lautet nachgelagerte Besteuerung.
Für die meisten ist diese Verschiebung ein Vorteil. In der Rente liegt der persönliche Steuersatz meist niedriger als im Berufsleben, weil das Arbeitseinkommen wegfällt. Garantiert ist das aber nicht: Wer im Alter hohe weitere Einkünfte hat, etwa aus Vermietung, kann auch dann in einem hohen Steuersatz landen.
Die 30-Prozent-Teilauszahlung
Zu Beginn der Auszahlphase kannst du bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auf einen Schlag entnehmen, außerhalb der monatlichen Leistungen. Der Rest fließt über die gewählte Auszahlform nach und nach zu und wird nach und nach besteuert.
Faktencheck
Ein verbreiteter Irrtum dazu: Diese Teilauszahlung ist nicht steuerfrei. Das Gesetz regelt allein die Auszahlungsform. Für die Besteuerung gilt dieselbe Vorschrift wie für jede andere Leistung aus dem Vertrag, also die nachgelagerte Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz.
Weil die Summe in einem einzigen Jahr zufließt, kann sie den Steuersatz in diesem Jahr sogar spürbar anheben. Wer eine größere Teilauszahlung plant, sollte den Effekt vorher durchrechnen.
Wo liegt der Unterschied zu einem normalen Depot?
Der Unterschied liegt im Zeitpunkt des Steuerzugriffs. Im normalen Wertpapierdepot wird laufend besteuert: einmal im Jahr über die Vorabpauschale bei ETFs und Fonds mit positiver Wertentwicklung, außerdem beim Verkauf mit Gewinn und bei Ausschüttungen. Der Steuersatz beträgt dabei 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, unabhängig davon, wie hoch dein übriges Einkommen ist. Ein jährlicher Freibetrag von derzeit 1.000 Euro steht dir zusätzlich zu.
Im Altersvorsorgedepot bleibt in der Ansparzeit alles investiert. Dafür greift am Ende der persönliche Steuersatz auf die Auszahlungen, und der kann je nach Situation über oder unter den 25 Prozent des normalen Depots liegen.
Dazu kommt ein Unterschied bei der Verfügbarkeit, der sich nicht in Steuersätzen ausdrücken lässt. Im normalen Depot kommst du jederzeit an dein Geld, etwa indem du Anteile an ETFs oder Fonds verkaufst. Im Altersvorsorgedepot ist das Kapital bis mindestens 65 gebunden. Eine vorzeitige Auszahlung oder eine Kündigung führt zur Rückzahlung aller erhaltenen Zulagen und Steuervorteile.
Was passiert steuerlich bei vorzeitiger Kündigung?
Lässt du dir das geförderte Kapital vor dem Rentenalter auszahlen, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, gilt das als schädliche Verwendung.
Die Folge betrifft beide Förderwege: Die erhaltenen Zulagen sind zurückzuzahlen, und der über die Steuererklärung gewährte Vorteil ebenfalls. Für einige Lebensereignisse sieht das Gesetz allerdings Ausnahmen vor, bei denen die Förderung erhalten bleibt.
Häufige Fragen
Muss ich in der Ansparzeit etwas in der Steuererklärung angeben?
Um die Zulage zu erhalten, genügt der einmalige Dauerzulagenantrag. Wer zusätzlich den Sonderausgabenabzug nutzen möchte, gibt die Einzahlungen in das AV-Depot zuzüglich der erhaltenen Zulagen in der Steuererklärung an. Nur so kann eine Günstigerprüfung durch dein zuständiges Finanzamt erfolgen.
Muss ich mich zwischen Zulage und Steuervorteil entscheiden?
Nein. Das Finanzamt vergleicht beide Wege selbst und wendet den günstigeren an. Die Zulage bleibt dir in jedem Fall erhalten.
Sind die Kursgewinne im Altersvorsorgedepot wirklich steuerfrei?
In der Ansparzeit fällt darauf keine Steuer an. Steuerfrei im Endergebnis sind sie damit aber nicht: Die Steuer entfällt nicht, sie verschiebt sich in die Auszahlphase und fällt dort mit deinem persönlichen Steuersatz an.
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot steuerlich für jeden?
Eine allgemein gültige Antwort gibt es nicht. Das hängt vom Einkommen heute, vom erwarteten Einkommen im Alter und auch von der Zahl deiner Kinder ab. Wer den Steuervorteil in den Vordergrund stellt, achtet auf den persönlichen Steuersatz. Wer mehrere Kinder hat, achtet zuerst auf die Zulagenhöhe. Du kannst verschiedene Szenarien im Rechner kalkulieren.
Was gilt für Einzahlungen über 1.800 Euro hinaus?
Je Vertrag sind bis zu 6.840 Euro im Jahr möglich. Beiträge über 1.800 Euro werden allerdings nicht mehr gefördert, es gibt dafür also weder Zulage noch Steuervorteil. Steuerfrei wächst aber auch dieser Teil in der Ansparzeit, und besteuert wird er erst in der Auszahlphase.
Quellen & Stand
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156, ausgegeben am 29.05.2026 (Altersvorsorgereformgesetz)
- Einkommensteuergesetz: § 10a (Sonderausgabenabzug und Günstigerprüfung), § 22 Nr. 5 (Besteuerung der Leistungen), § 93 (schädliche Verwendung)
- Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG): § 1 Abs. 1 Nr. 5 (Einzahlungsgrenze je Vertrag)
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und Bildung. Er ist keine Anlageberatung, keine Anlagevermittlung, keine Steuer- oder Rechtsberatung und berücksichtigt deine persönliche Situation nicht. Deine Anlageentscheidungen triffst du eigenverantwortlich. Ziehe im Zweifel eine unabhängige, qualifizierte Beratung hinzu. Jede Geldanlage ist mit Risiken verbunden. Auch breit gestreute ETFs und Fonds unterliegen Kursschwankungen. Zeitweise deutliche Verluste sind möglich.