Ein Altersvorsorgedepot läuft über Jahrzehnte, und in dieser Zeit ändert sich einiges. Die kurze Antwort vorweg: Das angesparte Kapital gehört dir und bleibt dir. Was sich je nach Ereignis unterscheidet, ist der Umgang mit der staatlichen Förderung und erhaltenen Steuervorteilen. Bei manchen Ereignissen bleibt dies unberührt, bei anderen ist dies zurückzuzahlen.
Auf einen Blick
| Ereignis | Was passiert mit der Förderung und erhaltenen Steuervorteilen? |
|---|---|
| Todesfall, Übertragung auf den Ehepartner | Bleiben unter Bedingungen erhalten |
| Todesfall, Übertragung auf andere Erben | Rückzahlung |
| Scheidung | abhängig von der Vereinbarung |
| Umzug innerhalb EU/EWR | Bleiben erhalten |
| Umzug außerhalb EU/EWR | Rückzahlung |
| Immobilienkauf | Bleiben unter Bedingungen erhalten |
Todesfall
Ohne Rückzahlung der Zulagen lässt sich das geförderte Guthaben nur auf einen Altersvorsorgevertrag eines Ehepartners übertragen. Das geht auch nur, wenn ihr zum Zeitpunkt des Todes nicht dauernd getrennt gelebt und in der EU oder im EWR gewohnt habt.
Geht das Kapital an andere Erben, sind die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen. Ausgezahlt wird dann, was nach dieser Rückzahlung übrig bleibt.
Immobilienerwerb
Ein Teil des geförderten Kapitals lässt sich für eine selbst genutzte Wohnung einsetzen, ohne die Förderung zu verlieren. Wohnung meint dabei jede selbst bewohnte Wohneinheit, also auch ein Haus. Das Gesetz nennt das Altersvorsorge-Eigenheimbetrag und knüpft es an einen Mindestbetrag und an bestimmte Verwendungszwecke, darunter:
- Kauf oder Bau einer selbst genutzten Wohnung oder eines Hauses, auch die Tilgung eines dafür aufgenommenen Darlehens
- Erwerb von Pflichtanteilen an einer Genossenschaft für die Nutzung einer Genossenschaftswohnung
- Finanzierung eines barrierereduzierenden Umbaus
- Finanzierung einer energetischen Sanierung
Die Entnahme selbst ist unkompliziert. Anspruchsvoller wird es später, denn der entnommene Betrag wird in einem sogenannten Wohnförderkonto festgehalten und später besteuert. Und wer die Wohnung irgendwann nicht mehr selbst bewohnt, muss das melden.
Scheidung
Ein Altersvorsorgedepot fällt in den Versorgungsausgleich. Wie es aufgeteilt wird, hängt von der gerichtlichen Entscheidung oder von einer Vereinbarung zwischen den Eheleuten ab.
Ein Sonderfall betrifft Paare, die die Wohnoption genutzt haben: Geht der Eigentumsanteil an der selbst genutzten Wohnung ganz oder teilweise auf den anderen Ehegatten über, wandert auch das Wohnförderkonto anteilig mit, samt aller Rechte und Pflichten. Der Übergang ist der zentralen Stelle anzuzeigen. Versäumst du das, geht das Konto trotzdem über, dann zum Ende des Jahres, in dem die Behörde davon erfährt.
Ebenfalls geregelt ist der umgekehrte Fall: Wird die Ehewohnung dem anderen Ehegatten auf Grundlage einer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung überlassen oder ihm gerichtlich zugewiesen, gilt das nicht als Aufgabe der Selbstnutzung.
Umzug ins Ausland
Innerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ändert ein Umzug nichts an der bereits erhaltenen Förderung. Sie ist nicht zurückzuzahlen, und der Vertrag läuft weiter.
Davon zu trennen ist die Frage, ob du weiterhin neue Zulagen bekommst. Die Förderberechtigung hängt nicht am Wohnsitz, sondern daran, ob du weiter in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert bist oder eines der anderen Kriterien erfüllst. Wer im Ausland arbeitet und dort versichert ist, erfüllt sie in der Regel nicht mehr. Der Vertrag kann dann beitragsfrei weiterlaufen, ohne dass die bisherige Förderung gefährdet ist.
Ein dauerhafter Wegzug in ein Land außerhalb der EU und des EWR führt dagegen zur Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteil. Wer im Ruhestand auswandern möchte, sollte das früh einplanen, denn die Entscheidung fällt Jahrzehnte nach dem Abschluss und wird beim Abschluss praktisch nie bedacht.
Grundsicherungsgeld und Arbeitslosigkeit
Wer die Beiträge nicht mehr zahlen kann, muss den Vertrag nicht kündigen. Eine Beitragsfreistellung erhält die bisher erhaltene Förderung vollständig. Das angesparte Kapital bleibt investiert.
Beim Grundsicherungsgeld, bis Juni 2026 Bürgergeld genannt, ist staatlich geförderte Altersvorsorge privilegiert. Sie zählt nicht zum verwertbaren Vermögen, das vor dem Leistungsbezug einzusetzen wäre. Das Jobcenter kann also nicht verlangen, dass du dein Altersvorsorgedepot auflöst.
Zwei Einschränkungen gehören dazu. Der Schutz knüpft zum einen an die Förderung: Enthält dein Vertrag auch ungeförderte Beiträge, kann dieser Anteil in die Vermögensprüfung einbezogen werden. Das betrifft aktuell Einzahlungen über 1.800 Euro im Jahr. Eine förderschädliche Entnahme hebt zudem den Schutz auf, weil das Kapital damit zu gewöhnlichem Vermögen wird.
Privatinsolvenz
Für den geförderten Teil deines Altersvorsorgedepots gilt ein weitreichender Pfändungsschutz. Gefördertes Altersvorsorgevermögen samt Erträgen und dem Anspruch auf die Zulage ist gesetzlich nicht übertragbar und deshalb unpfändbar. Anders als bei privaten Rentenversicherungen gibt es hier keinen Höchstbetrag, bis zu dem der Schutz reicht.
Die Grenze verläuft zwischen gefördert und ungefördert: Zahlst du mehr ein als den geförderten Höchstbetrag, ist für diesen Teil kein entsprechender Schutz vorgesehen.
In der Auszahlphase ändert sich die Systematik. Laufende Leistungen aus gefördertem Vermögen, also die monatliche Rente oder die Raten eines Auszahlplans, werden wie Arbeitseinkommen behandelt und sind nur oberhalb der jeweils geltenden Pfändungsfreigrenze pfändbar.
Zwei Auszahlungsformen sind davon ausgenommen, weil sie keine laufenden Leistungen sind: die Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent zu Beginn der Auszahlphase und die Abfindung einer Kleinbetragsrente. Wer in einer angespannten finanziellen Lage ist, sollte das bei der Wahl der Auszahlungsform bedenken.
Häufige Fragen
Gehört das Geld im Altersvorsorgedepot mir?
Ja. Das angesparte Kapital ist dein Eigentum. Unterschiedlich behandelt werden nur die staatliche Förderung und etwaige hierdurch erhaltene Steuervorteile, die du über deine Steuererklärung erhalten hast.
Was ist der Unterschied zwischen Kapital und Förderung/Zulagen?
Das Kapital sind deine Einzahlungen plus Wertentwicklung. Die Förderung sind Zulagen und Steuervorteile, die an den Vorsorgezweck gebunden sind und bei zweckwidriger Verwendung zurückzuzahlen sind.
Muss ich Lebensereignisse melden?
Bei mehreren ja. Meldepflichtig ist zum Beispiel, wenn du eine Wohnung, für die du die Wohnoption genutzt hast, nicht mehr selbst bewohnst. Auch wenn nach einer Scheidung ein Eigentumsanteil auf den anderen Ehegatten übergeht, ist dies meldepflichtig. Unabhängig von der Meldepflicht hat auch ein dauerhafter Umzug in ein Land außerhalb der EU und des EWR Folgen für dein Altersvorsorgedepot.
Kann ich den Vertrag zum AV-Depot ruhen lassen, wenn Geld für Einzahlungen fehlt?
Ja. Die bisherige Förderung bleibt dabei erhalten.
Quellen & Stand
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156, ausgegeben am 29.05.2026 (Altersvorsorgereformgesetz)
- Einkommensteuergesetz: § 92a (Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, Wohnförderkonto, Scheidungsfolgen), § 93 Abs. 1 (schädliche Verwendung und Ausnahmen)
- Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG): § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (Rentengarantiezeit)
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