Das Altersvorsorgedepot (kurz: AVD oder AV-Depot) ist ein neues, staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die Altersvorsorge. Es startet am 1. Januar 2027 und ersetzt die Riester-Rente. Wer einzahlt, erhält bis zu 540 Euro Förderung im Jahr, mit Kindern zusätzlich bis zu 300 Euro pro Kind. Das Kapital wird in Wertpapiere wie z. B. ETFs oder Fonds angelegt und ist frühestens ab dem 65. Lebensjahr verfügbar.
Auf einen Blick
| Start | 1. Januar 2027 |
| Förderung im Jahr | bis 540 € · bis 300 € pro Kind · einmalig 200 € unter 25 |
| Mindesteinzahlung | 120 € im Jahr, also 10 € im Monat |
| Gefördert wird bis | 1.800 € im Jahr |
| Kostenobergrenze | 1,0 % (nur beim Standarddepot) |
| Auszahlung | frühestens mit 65, spätestens mit 70 |
| Verträge parallel | maximal zwei geförderte Verträge |
Wie funktioniert das Altersvorsorgedepot?
Das Prinzip lässt sich in vier Schritten beschreiben: Einzahlen, Anlegen, Gefördert werden, Zusatzrente erhalten.
Du eröffnest ein Depot bei einem privaten Anbieter (z. B. Bank, Broker, Versicherer und Fondsgesellschaften) und zahlst dort ein. Mindestens 120 Euro im Jahr müssen es sein, also 10 Euro im Monat. Auf deine Einzahlung legt der Staat jedes Jahr etwas obendrauf.
Dein Geld liegt nicht auf einem Konto. Es ist in Wertpapiere innerhalb des Altersvorsorgedepots investiert. Solange du sparst, fallen auf die dadurch entstehenden Erträge keine Steuern an. Erst wenn die Auszahlung beginnt, frühestens mit 65 und spätestens mit 70, kommt das Kapital als monatliche Rente zurück und wird dann besteuert.
Jeder Abschnitt weiter unten vertieft einen Teil davon. Wenn dich nur eine Frage interessiert, spring direkt dorthin.
Für wen ist das Altersvorsorgedepot gedacht?
Gefördert wird zum einen derselbe Personenkreis wie bisher bei Riester: Alle, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, dazu Beamtinnen und Beamte sowie einige gleichgestellte Gruppen. Neu hinzu kommen auch Selbstständige und Pflichtmitglieder in berufsständischen Versorgungswerken, wie zum Beispiel Ärztinnen, Anwälte oder Architektinnen. Das Altersvorsorgedepot betrifft damit mehr als 50 Millionen unmittelbar berechtigte Personen, also mehr als die Hälfte der deutschen Bevölkerung. Nicht gefördert werden beispielsweise Minijobber, die sich von der Rentenversicherung haben befreien lassen.
Eine Grenze ist dabei wichtig: Gefördert werden höchstens zwei Verträge gleichzeitig. Kommt ein dritter hinzu, verliert dieser die Förderfähigkeit vollständig. Von daher solltest du genau abwägen, wo du ein gefördertes Altersvorsorgedepot eröffnest und dich nicht durch Sonderprämien zu einem schnellen Abschluss hinreißen lassen.
Zwei Gruppen profitieren besonders stark von der Reform: Familien, aufgrund der jährlichen Zulage von bis zu 300 Euro pro Kind, und alle unter 25 wegen eines einmaligen Bonus von 200 Euro und des sehr langen Anlagehorizonts. Aber auch Gutverdiener können vom Altersvorsorgedepot profitieren, da Einzahlungen bis 1.800 Euro sowie die erhaltenen Zulagen steuerlich geltend gemacht werden können.
Mehr Informationen zur Berechtigung und zum Einstieg findest du hier.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Grundförderung ist zweistufig aufgebaut. Auf die ersten 360 Euro, die du im Jahr einzahlst, legt der Staat 50 Prozent obendrauf, das sind 180 Euro. Auf alles darüber, bis zur Grenze von 1.800 Euro, kommen 25 Prozent hinzu, also bis zu weiteren 360 Euro. In Summe ergibt das bis zu maximal 540 Euro Förderung pro Jahr.
Je nach Situation kommen zwei direkte Förderungen hinzu:
- Pro Kind bis zu 300 Euro im Jahr: Den vollen Betrag gibt es ab rund 300 Euro Eigenanteil im Jahr, also etwa 25 Euro im Monat. Der Staat bezuschusst jeden eingezahlten Euro also mit einem zusätzlichen Euro.
- Einmalig 200 Euro, wenn du unter 25 bist: Wenn du zu Beginn des Jahres, für das du einzahlst, noch keine 25 warst. Wer die Altersgrenze überschreitet, kann den Bonus nicht mehr nachholen.
Du kannst auch mehr als 1.800 Euro im Jahr einzahlen. Für den darüber liegenden Teil erhältst du allerdings keine Zulage mehr. Wer darüber hinaus, also mehr als 150 Euro im Monat, langfristig in Wertpapiere sparen möchte, nutzt dafür in der Regel ein normales Wertpapierdepot ohne Förderung, dafür mit höherer Flexibilität.
Zusätzlich lassen sich die Einzahlungen sowie erhaltene Zulagen bei der Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt rechnet beide Wege durch (Zulage oder Steuervorteil) und wendet den an, der für dich persönlich besser ist. Du musst dich also nicht selbst entscheiden. Im Amtsdeutsch heißt dieser Vorgang „Günstigerprüfung“. Wenn der Steuervorteil höher ist als die gezahlten Zulagen, erhältst du ergänzend zu den Zulagen eine Steuerrückerstattung.
Du brauchst genauere Infos zur Förderung? Hier geht es zum Artikel.
Wie wird das Altersvorsorgedepot besteuert?
Solange du sparst, fallen auf Kapitalerträge im Altersvorsorgedepot keine Steuern an. Das unterscheidet es von einem normalen Depot, bei dem Erträge direkt besteuert werden. Auch die Vorabpauschale für Fonds und ETFs fällt in der Einzahlphase des AV-Depots nicht an.
Der Steuerabzug entfällt damit nicht, er verschiebt sich stattdessen nach hinten. Besteuert wird erst, wenn das Geld in der Rentenphase ausgezahlt wird. Für die meisten Personen ist das ein Vorteil, weil der persönliche Steuersatz in der Rente in der Regel niedriger liegt als während des Arbeitslebens.
Mehr Infos zur steuerlichen Behandlung beim AV-Depot? Hier geht es zum Artikel.
Welche Varianten gibt es?
Vergleichbar mit einem Automatik- und einem Schaltgetriebe beim Autofahren, gibt es beim Altersvorsorgedepot zwei Depotvarianten:
Das sogenannte „Standarddepot“ ist der Automatikmodus: Hier übernimmt der Anbieter (z. B. Bank, Broker, Versicherer und Fondsgesellschaften) die Auswahl der Wertpapiere. Er kann aus jeweils 2 Wertpapieren der Risikoklasse 2 und 5 wählen. Je näher der Rentenbeginn rückt, desto vorsichtiger wird in das risikoärmere Wertpapier umgeschichtet. Jeder Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, mindestens ein Standarddepot anzubieten.
Beim „freien“ oder „allgemeinen“ Altersvorsorgedepot kannst du selbst die Gänge einlegen: Du entscheidest selbst, worin dein Geld angelegt wird. Nicht alles ist zulässig: Das Gesetz gibt eine Liste erlaubter Anlagen vor. Im Wesentlichen sind das aktiv gemanagte Fonds, ETFs, Anleihen, alternative Investmentfonds (kurz: AIFs) oder ELTIFs. Die Risikoklasse ist auf 5 begrenzt. Risikoreichere Wertpapiere der Klasse 6 und 7 sind generell nicht im AV-Depot erlaubt. Die Anbieter der Altersvorsorgedepots werden hier eine Auswahl an handelbaren Wertpapieren hinterlegen. Die Auswahl kann stark voneinander abweichen.
Eine Übersicht der Angebote findet sich in unserer Anbieterübersicht.
Faktencheck
Die in der Presse häufig diskutierte Kostenobergrenze von 1,0 Prozent gilt ausschließlich für das Standarddepot. Für das freie Altersvorsorgedepot sieht das Gesetz keine Obergrenze vor. Wer sich für die manuelle Variante entscheidet, sollte daher insbesondere die Kosten zwischen den Anbietern vergleichen. Eine gesetzliche Obergrenze gibt es dort nicht.
Für beide Varianten gilt: Eine Garantie auf die eingezahlten Beiträge gibt es nicht. Das Gesetz schließt sie für das Altersvorsorgedepot ausdrücklich aus und lässt weder ein Mindestkapital zum Ende der Ansparphase noch eine Mindestwertentwicklung zu. Der Wert deiner Anlagen schwankt und kann zum Rentenbeginn unter der Summe deiner Einzahlungen liegen. Im Gegenzug nimmst du Kursgewinne in voller Höhe mit, weil kein Teil des Kapitals für eine Garantie zurückgehalten werden muss.
Detailliertere Infos zu den Depotvarianten findest du in diesem Artikel.
Bist du an Anbieter und Vertrag gebunden?
Ein Anbieterwechsel ist grundsätzlich möglich, ähnlich wie es bei Riester üblich war. Anders liegt der Fall, wenn du vor dem Rentenalter an das Guthaben willst. Lässt du dir das geförderte Kapital auszahlen, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, gilt das als Regelverstoß. Im Gesetz heißt das „schädliche Verwendung“. Die Folge: Alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile sind zurückzuzahlen.
Eine Ausnahme ist ausdrücklich geregelt. Verliert dein Vertrag nachträglich die staatliche Zulassung, kannst du innerhalb von sechs Monaten kündigen. Überträgst du das Kapital in dieser Frist auf einen anderen zugelassenen Vertrag, entsteht keine Rückzahlungspflicht.
Ein Sonderfall ist noch die Nutzung des Kapitals und der Zulagen für eine eigene Immobilie.
Vertiefend: Wechsel & Kündigung
Wie kommst du später an dein Geld?
Anders als bei einem klassischen Depot ist das Kapital im Altersvorsorgedepot fest gebunden. Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 und spätestens mit 70. Zur Wahl stehen zwei Formen mit unterschiedlicher Logik: eine lebenslange Rente, die bis zum Lebensende läuft und dir das Risiko abnimmt, sehr alt zu werden, oder ein Auszahlplan, der das Kapital in Raten zurückführt, mindestens bis zum 85. Lebensjahr. Beim Auszahlplan wird ein etwaiges Restkapital am Ende an die Erben ausgezahlt. Die lebenslange Rente kennt dieses Restkapital nicht.
Zu Beginn der Auszahlung kannst du außerdem bis zu 30 Prozent auf einen Schlag entnehmen. Steuerfrei ist das nicht: Auch diese Teilauszahlung wird mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert, nur auf einen Schlag statt nach und nach.
Es besteht auch die Möglichkeit, Verträge für Altersvorsorgedepots zu kündigen. Dann musst du in der Regel jedoch deine erhaltenen Förderungen und Steuererstattungen zurückzahlen.
Weitere Infos zu Auszahlungen aus dem AV-Depot findest du hier.
Was passiert bei Veränderungen im Leben?
Zwei Fragen kommen fast immer, sobald man das Produkt einmal durchdenkt.
Was wird aus dem Geld im Todesfall?
Das angesparte Kapital gehört dir und geht im Todesfall grundsätzlich an deine Erben. Bei der Förderung ist der Gesetzgeber enger als das allgemeine Erbrecht. Ohne Rückzahlung der Zulagen lässt sich das geförderte Guthaben nur auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag deiner Ehepartnerin oder deines Ehepartners übertragen. Geht das Kapital an andere Erben, also an Kinder, Geschwister oder Eltern, verliert der geförderte Teil in der Regel seinen Status, und alle Zulagen und gegebenenfalls erhaltene Steuererstattungen sind zurückzuzahlen.
Lässt sich damit eine Immobilie finanzieren?
Ähnlich wie beim bisherigen Wohn-Riester kann ein Teil des Guthabens für eine selbst genutzte Immobilie eingesetzt und förderunschädlich ausgezahlt werden. Das Finanzamt merkt sich diesen Betrag allerdings und besteuert ihn später. Gibst du die Selbstnutzung später auf, wird die Sache komplex und unter Umständen teuer. Anbieter sind nicht verpflichtet, diese Option anzubieten. Spielst du mit dem Gedanken einer eigenen Immobilie, solltest du diese Option im Altersvorsorgedepot deines Anbieters prüfen.
Weitere Infos zu wichtigen Lebensereignissen und dem AV-Depot findest du hier.
Häufige Fragen
Ist das Altersvorsorgedepot dasselbe wie Riester?
Nein. Es tritt für neue Verträge an die Stelle von Riester, funktioniert aber anders: Bei Riester war zum Rentenbeginn mindestens die Summe der Einzahlungen garantiert, beim Altersvorsorgedepot gibt es diese Garantie nicht. Das öffnet die Anlage in Wertpapiere mit höheren Chancen und höheren Risiken. Auch das Fördersystem ist einfacher, die Zulagen lassen sich allein aus den jährlichen Einzahlungen berechnen. Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter.
Gilt die 1-Prozent-Kostengrenze für jedes Altersvorsorgedepot?
Nein, nur für die Variante des Standarddepots. Für das freie Altersvorsorgedepot sieht das Gesetz keine Kostenobergrenze vor.
Wie viele Altersvorsorgedepots kann ich haben?
Gefördert werden höchstens zwei neue AV-Depot-Verträge gleichzeitig. Ein dritter fällt vollständig aus der Förderung.
Was passiert, wenn ich das Geld vor der Rente brauche?
Wird das geförderte Guthaben vorzeitig ausgezahlt, sind alle Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen. Eine Ausnahme ist die Nutzung des Kapitals für eine selbst genutzte Immobilie.
Muss ich meinen Riester-Vertrag kündigen, um das Altersvorsorgedepot zu nutzen?
Nein, und in aller Regel solltest du das auch nicht, weil eine Kündigung bei Riester häufig mit Verlusten verbunden ist. Es gibt die Alternativen, den Vertrag ruhen zu lassen oder ihn geordnet zu übertragen. Beim Übertragen ist zu beachten, dass der Bestandsschutz des Riester-Vertrags damit endet.
Quellen & Stand
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156, ausgegeben am 29.05.2026 (Altersvorsorgereformgesetz)
- Einkommensteuergesetz: §§ 10a, 82, 84–86, 92a, 93. Im Einzelnen § 82 Abs. 5 (Zwei-Vertrags-Grenze), § 84 Satz 2 (Berufseinsteigerbonus), § 85 (Kinderzulage), § 93 Abs. 1 Satz 4 Buchstabe c (Übertragung auf den Ehegatten)
- Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG): § 1 Abs. 1b und 1c, § 2a Abs. 2 (Kostenobergrenze Standarddepot)
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und Bildung. Er ist keine Anlageberatung, keine Anlagevermittlung, keine Steuer- oder Rechtsberatung und berücksichtigt deine persönliche Situation nicht. Deine Anlageentscheidungen triffst du eigenverantwortlich. Ziehe im Zweifel eine unabhängige, qualifizierte Beratung hinzu. Jede Geldanlage ist mit Risiken verbunden. Auch breit gestreute ETFs und Fonds unterliegen Kursschwankungen. Zeitweise deutliche Verluste sind möglich.